Indirekte Steuern

Als indirekte Steuern werden die Steuern bezeichnet, für die der Steuerträger nicht zugleich auch Steuerschuldner ist. Die indirekten Steuern zahlt der Steuerträger dem Steuerschuldner aus. Dieser leitet sie an die Steuerbehörde weiter. Demnach findet die Einkassierung der indirekten Steuern über einen Mittler statt und werden dann an das Finanzamt abgeführt. Die klassischen indirekten Steuern sind die Umsatzsteuer sowie die Verbrauchsteuer. Somit fallen indirekte Steuern beim Kauf von Konsum- und Verbrauchsgütern an. Die Steuer ist grundsätzlich im Kaufpreis enthalten.


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