BilMoG
BilMoG steht für Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz und ist ein Artikelgesetz, welches zur Reform des Bilanzrechts im Jahr 2009 eingeführt wurde. Durch diese Rechtsform wurde der Schwerpunkt auf die Kostensenkung und Deregulierung gelegt wurde. Gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen ist dieses Gesetz aufgrund der Überarbeitung und Deregulierung der HGB-Rechnungslegungsvorschriften von klarem Vorteil. So werden Einzelkaufleute des Mittelstandes mit kleinem Geschäftsbetrieb (< 500.000 Euro Umsatz, < 50.000 Euro Gewinn pro Geschäftsjahr) von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit.