Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, welche durch Rechtsgeschäft gegründet werden, mit der Absicht, einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Innerhalb des Gesellschaftsrechts wird in zwei Kategorien unterschieden. Zum einen befasst sich das Gesellschaftsrecht mit privatrechtlichen Zweckverbänden (Fokus: Organisationsrecht, Schuldrecht, Personenrecht), zum anderen geht es um das Recht der sogenannten kooperativen Vertragsverhältnisse (Fokus: Schuldrecht). Die Pflichten und Rechte des Gesellschaftsrechts sind in unterschiedlichen Gesetzesbüchern zu finden: Handelsgesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Aktiengesetz, Genossenschaftsgesetz, Gesetz in Bezug auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie dem Partnerschaftsgesetz. Im Allgemeinen folgt das Gesellschaftsrecht zwei Grundsätzen: Der Grundsatz der freien Rechtsformauswahl sowie der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Hierdurch wird eine Kombination verschiedener Gesellschaftsformen, aber auch die Umwandlung in eine andere Gesellschaftsform ermöglicht.