Konzernrechnungslegung nach HGB
Unter der Konzernrechnungslegung versteht man im Allgemeinen die Erstellung der Konzernabschlüsse, welche aus der Konzernbilanz, der Konzern-GUV, der Kapitalflussrechnung, dem Eigenkapitalspiegel sowie dem Konzernanhang bestehen. Nach HGB sind grundsätzlich alle Mutterunternehmen, welche unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf mindestens ein Tochterunternehmen haben, dazu verpflichtet, eine Konzernrechnungslegung durchzuführen. Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen unterliegen hier der Pflicht, ihren Konzernabschluss nach IFRS zu gestalten.