Unter M&A (Mergers & Acquisition) versteht man die Fusion von Unternehmen und der Kauf von Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen. Es bezeichnet alle Vorgänge zusammenhängend mit dem Übertragen und Belasten von Eigentumsrechten an Unternehmen. Im rechtlichen Sinne geht es zudem um die Konzernbildung, Umstrukturierung, Verschmelzung sowie Umwandlung.