Steuerrecht
Als Teilgebiet des Finanzrechts umfasst das Steuerrecht die Gesamtheit der Rechtsnormen in Deutschland, welche sich auf Steuern beziehen. Diese Rechtsnormen regeln und schaffen die Rechtsbeziehungen. Das bedeutet, sie sorgen für die Rechte und Pflichten zwischen den natürlichen und juristischen Personen, welche dem Steuerrecht unterworfen sind, und den Trägern der Steuerhoheit. Da es als Teilgebiet des Finanzrechts gilt, bezieht sich das Steuerrecht auf die Einnahmen der öffentlichen Hand aus Steuern. Eine Steuer ist demnach eine Gebühr, welcher keinerlei staatliche Gegenleistungen gegenüberstehen. Steuereinnahmen werden stattdessen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben genutzt. Grundsätzlich wird in das materielle Steuerrecht (regelt u.a. Steuersubjekte und -objekte), formelle Steuerrecht (verfahrensrechtlichen Regelungen), allgemeine Steuerrecht (Rechtsformen, die für alle Steuerarten geltend sind) sowie in das besondere Steuerrecht (enthält u. a. bes. Verfahrensvorschriften) unterschieden.