Jahresabschluss nach HGB
Der Jahresabschluss schließt die Buchführung eines Geschäftsjahres ab. Als Bestandteil der Rechnungslegung gibt er Auskunft über Geschäftsergebnisse und dem Betriebsvermögen. Im Falle von erheblichen Mängeln oder Unvollständigkeit gilt die gesamte Buchführung nach HGB nicht als ordnungsgemäß.
Bestandteile des Jahresabschlusses
Der Umfang des Jahresabschlusses richtet sich nach der Größe und Rechtsform des Unternehmens. Für Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) besteht er grundsätzlich aus:
-
Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva)
-
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Darstellung der Erträge und Aufwendungen
-
Anhang: Erläuterung der Bilanz- und GuV-Posten (pflichtig für Kapitalgesellschaften)
-
Lagebericht: Nur bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zusätzlich notwendig
Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit bestimmten Schwellenwerten müssen hingegen häufig nur Bilanz und GuV aufstellen.