06/2023

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Ein Gewinn für alle

Die Ergebnisse basieren auf einer extern durchgeführten Studie.

Die Ergebnisse als Infografik

Die Ergebnisse im Überblick

Mitarbeiter erkranken – das ist nichts Neues. Doch ist ein Mitarbeiter wiederholt oder ununterbrochen innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, fordert der Gesetzgeber vom Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). Das BEM wird definiert als ein „ergebnisoffener Suchprozess, mit dessen Hilfe ein Arbeitgeber alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, um die Arbeitsunfähigkeit seines Beschäftigten zu beenden, weiterer Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz für den Beschäftigten zu erhalten.“ Doch wie läuft ein BEM ab und welche Vorteile bringt es mit sich?

Für ein BEM gibt es einen, vom Gesetzgeber vorgeschlagenen Weg, jedoch sollen auch individuelle Lösungen gefunden werden. Es können dabei innerhalb eines Unternehmens verschiedene Stellen wie bspw. der Betriebsarzt oder ein Betriebsrat involviert sein. Die Teilnahme an einem BEM ist für den Mitarbeitenden freiwillig. Sobald diesem zugestimmt wurde, werden mit den hinzugezogenen Akteuren die weiteren Schritte besprochen. Der Mitarbeiter hat jedoch zu jeder Zeit die Möglichkeit, das BEM zu beenden.

Der erste Schritt für ein BEM wäre die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, anschließend folgt der Erstkontakt mit dem Mitarbeiter per Brief, E-Mail oder im Gespräch. Danach folgt das Informationsgespräch.  Hier wird geklärt, worum es geht und welches konkrete Problem bzw. Krankheitsbild vorliegt. Nachfolgend findet das Eingliederungsgespräch statt. Hier werden die Maßnahmen besprochen. In diesem Gespräch könnte aber auch festgestellt werden, dass ein BEM nicht notwendig ist. Die besprochenen Maßnahmen werden durchgeführt und zum Schluss überprüft, ob diese erfolgreich waren. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, folgt ein weiteres Eingliederungsgespräch und die nachfolgenden Schritte werden erneut durchgeführt.

Durch ein erfolgreiches BEM können die Sozialkassen entlastet und die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit insbesondere älterer Menschen dauerhaft gesichert werden. Dadurch profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Für den Arbeitgeber gelten hier vor allem die Aspekte Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit, Verringerung der Fehlzeiten und die damit verbundene Senkung der Personalkosten. Arbeitnehmer hingegen bekommen so unter anderem die Möglichkeit, langsam wieder an die Arbeit herangeführt zu werden.

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