Warum Data Act Cloud Switching jetzt im Fokus steht
Die genannten Informationen stammen aus der Publikation „Data Act – Explained“ der Europäischen Kommission, veröffentlicht auf der offiziellen Website der EU-Digitalstrategie (2025).
Die Ergebnisse als Infografik
Die Ergebnisse im Überblick
Ab dem 12. September 2025 ist der Data Act Cloud Switching verpflichtend. Inhouse-Legal-Teams, insbesondere der Legal Counsel, müssen künftig sicherstellen, dass Verträge, Exit-Prozesse und Kostenmodelle den neuen EU-Vorgaben entsprechen.
Ziel der Regulierung ist es, den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern einfacher, transparenter und kostengünstiger zu machen. Damit endet faktisch der Lock-in bei IaaS-, PaaS- und SaaS-Diensten und Unternehmen gewinnen deutlich mehr Handlungsspielraum.
Warum Data Act Cloud Switching entscheidend ist
Der Data Act gibt Unternehmen erstmals einklagbare Rechte auf Portabilität und Interoperabilität. Cloud-Anbieter sind daher verpflichtet, den Wechsel zu anderen Plattformen aktiv zu unterstützen. Das betrifft nicht nur technische Aspekte wie maschinenlesbare Exportformate oder Schnittstellen, sondern auch organisatorische Pflichten, etwa Exit-Runbooks oder verbindliche Migrationsfristen. Für Rechtsabteilungen bedeutet das, dass der Data Act Cloud Switching künftig als Pflichtklausel in allen relevanten Verträgen verankert werden muss. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen, während gleichzeitig die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern sinkt.
Kosten und Vertragsgestaltung unter dem Data Act
Besonders wichtig ist darüber hinaus die Kostenfrage. Bis zum 12. Januar 2027 dürfen Anbieter lediglich die unmittelbar entstehenden Kosten für den Wechsel berechnen. Ab diesem Zeitpunkt sind Switching-Gebühren dann vollständig untersagt. Deshalb sollte Inhouse-Legal nicht nur bestehende Verträge sorgfältig prüfen, sondern auch frühzeitig Nachverhandlungen einleiten, um mögliche Risiken zu vermeiden. Unterstützung liefern hierbei die von der EU angekündigten Modellvertragsklauseln, die als Leitlinie für faire, angemessene und ausgewogene Bedingungen dienen. Auf diese Weise entsteht eine klare Orientierung, wie die neuen Anforderungen rechtssicher umgesetzt werden können.
Umsetzungsfahrplan für die nächsten 12 Wochen
Um den Data Act Cloud Switching rechtzeitig abzusichern, empfiehlt sich ein klar strukturierter Fahrplan. Zunächst sollte eine Vertragsinventur durchgeführt werden, bei der alle laufenden Cloud- und SaaS-Verträge geprüft und kategorisiert werden. Anschließend folgt eine Gap-Analyse, mit der bestehende Vertragsinhalte den Data-Act-Vorgaben gegenübergestellt werden. Im nächsten Schritt bietet es sich an, Standard-Addenda zu entwickeln, die sowohl für neue als auch für bestehende Verträge eingesetzt werden können. Parallel dazu ist es sinnvoll, gemeinsam mit der IT Exit-Szenarien zu testen, um Migrationszeiten, Datenverluste und Kostenrisiken realistisch zu bewerten. Zum Abschluss sollten Governance-Regeln definiert, Reporting-Kennzahlen eingeführt und außerdem gezielte Schulungen für Legal, IT und Procurement durchgeführt werden, damit alle Beteiligten sicher mit den neuen Anforderungen umgehen können.
Rechtzeitig handeln, Lock-in vermeiden
Der Data Act Cloud Switching ist weit mehr als eine Formalität. Wer rechtzeitig Vertragswerke anpasst und zugleich technische Exit-Szenarien testet, gewinnt Verhandlungsmacht und reduziert künftige Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern. Darüber hinaus wird Inhouse-Legal so zu einem zentralen Treiber für digitale Souveränität und Kostentransparenz im Unternehmen. Gerade weil der Data Act nicht nur Pflichten, sondern auch Chancen schafft, sollten Unternehmen die Umsetzung jetzt entschlossen angehen.