In welchen betrieblichen Situationen können Unternehmen eine Kündigung aussprechen?
Die Ergebnisse als Infografik
Die Ergebnisse im Überblick
Betriebsbedingte Kündigungen können in bestimmten Fällen trotz des Kündigungsschutzgesetzes ausgesprochen werden (Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz). Allerdings müssen für eine betriebsgedingte Kündigung dringende betriebliche Umstände vorliegen, welche eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht weiter ermöglichen. Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung ist es wichtig, als Arbeitnehmer nicht nur die Rahmenbedingungen einer betriebsbedingten Kündigung zu kennen, sondern auch zu hinterfragen, um welche betriebliche Erfordernis es sich in diesem Fall handelt. Die betrieblichen Erfordernisse sind gesetzlich festgehalten und resultieren aus der bisherigen Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes.